Eine private Krankenversicherung kommt für alle diejenigen Menschen in Frage, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Dazu zählen Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Wer kann sich privat krankenversichern?
Alle *Angestellten, Selbständige, Beamte und Freiberufler. Für die Krankenversicherungs-Pflichtgrenze in West- und Ostdeutschland erfolgt eine Rechtsangleichung.
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